NEUMAIER LOGISTICS GMBH. DAS FACH-UNTERNEHMEN FÜR DEN SICHEREN TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER
Branchen der Fertigungsindustrie, Labore und Handwerksbetriebe arbeiten mit ätzenden, brennbaren, explosiven und toxischen Stoffen. Wenn diese gefährlichen Güter auf der Straße transportiert werden, dann stellt das nicht nur für die unmittelbar Beteiligten, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer und die Umwelt eine besondere Gefährdung dar. Daher ist ein besonders achtsamer Umgang mit giftigen Stoffen zwingend notwendig.
Mit der ADR-Verordnung von 1968 wurden Regeln für den Gefahrgut-Transport festgelegt, die europaweit Anwendung finden. Unsere Gefahrgutbeauftragten kennen das ADR-Regelwerk. Sie erstellen Gefahrgut-Klassifizierungen und unternehmen alles, was für einen sicheren Transport gefährlicher Güter notwendig ist.
SPEZIELLE KONSTRUKTION VON FAHRZEUGEN
Zum Transportieren gefährlicher Güter braucht es Fahrzeuge, die für die Anforderungen des sicheren Transports geeignet sind. Das ADR regelt mit welcher Technik die Gefahrgut-Transporter ausgestattet sein müssen.
KENNZEICHNUNG DES GEFAHRGUTS MIT WARNTAFELN
Erforderlich ist die Gefahrgutkennzeichnung der Fracht mit der Gefahrnummer – der Kemlerzahl – und der UN-Nummer. Angezeigt wird die Gefahrnummer mit Warntafeln, die am Fahrzeug angebracht sein müssen.
PRÜFVORSCHRIFTEN VON TANKS UND BEHÄLTERN
Bei jeder Neubefüllung von Tanks oder Behältern ist darauf zu achten, dass diese rückstandsfrei gereinigt wurden. Nicht nur Laborbetrieben ist es wichtig, dass Chemikalien in ihrer reinsten Form zu Verwendern transportiert werden.
ERFORDERLICH: DIE PERSÖNLICHE SCHUTZKLEIDUNG
Die persönliche Schutzausrüstung muss jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung mit sich führen. Das sind u.a. eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Warnweste und bei besonderer Gefährdung ein Ganzkörperanzug mit Notfall-Fluchtmaske.
QUALIFIKATIONSNACHWEIS DES PERSONALS
Gefahrgut-Transporte dürfen nur von Fahrzeuglenkern durchgeführt werden die einen Gefahrgutführerschein, die ADR-Karte und die Sachkenntnis über die Gefahrgutvorschriften besitzen.
IMMER MIT DABEI: DAS UNFALLMERKBLATT
Unfallmerkblätter sind eine wertvolle Hilfe bei unvorhergesehenen Störungen bei Gefahrguttransporten. Die schriftlichen Weisungen enthalten Anweisungen für das Personal im Falle eines Unfalls. Für Feuerwehren und Rettungskräfte muss die so genannte ERI-Card, ebenfalls im Führerhaus des Gefahrguttransporters, mitgeführt werden.
KENNZEICHNUNG DER TRANSPORT-VERPACKUNG
Das ADR schreibt die Gefahrgutkennzeichnung von Transportverpackungen mit Gefahrgutzetteln vor.
GEFAHRGUT-KLASSEN
EXPLOSIVE STOFFE
GASE
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE
ENTZÜNDBARE FESTE STOFFE
SELBSTERHITZENDE STOFFE
STOFFE DIE IN VERBINDUNG
MIT WASSER GEFÄHRLICHE
GASE BILDEN
ENTZÜNDEND, OXIDIEREND
WIRKENDE STOFFE
ORGANISCHE PEROXIDE
GIFTIGE STOFFE
ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHE
STOFFE
RADIOAKTIVE STOFFE
ÄTZENDE STOFFE
VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE
STOFFE UND GEGENSTÄNDE